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STAUF
Klebstoffwerk GmbH
Oberhausener Straße 1
57234 Wilnsdorf
Tel.: +49 (0)2739 301-0
Fax.: +49 (0)2739 301-200
 
Service  ►  STAUF Systemgarantie PDF-Version Drucken

Unsere Gewährleistung für Ihren Boden

Die handwerklich einwandfreie Verlegung von Fußböden ist der Anspruch unserer Kunden. Gewährleistungsansprüche kommen dennoch vor. Die Verwendung von STAUF-Produkten mindert das Risiko im Klebstoffbereich. Der Kunde erwartet aber eine den Regeln des Handwerks folgende, mängelfreie Gesamtleistung. Ist dies einmal nicht gelungen, so übernimmt STAUF nach Maßgabe der STAUF-Systemgarantie die damit verbundenen Risiken. STAUF stellt seinen Partner im Rahmen der in der STAUF-Systemgarantie getroffenen Vereinbarungen von Gewährleistungsansprüchen des Kunden frei.  

 

Die STAUF-Systemgarantie übernimmt Ihre Risiken!

STAUF übernimmt unmittelbare und mittelbare Schäden des Kunden. STAUF übernimmt weiter Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten unter der Voraussetzung, dass STAUF rechtzeitig Gelegenheit gegeben wurde, an einem etwaigen Verfahren teilzunehmen. Die Schadensersatzleistung beträgt zur Zeit maximal 100.000,00 €. Die Vereinbarungen im Rahmen der STAUF-Systemgarantie beinhalten eine Selbstbeteiligung sowie eine Kostenpauschale, die sich an der zu verlegenden Gesamtfläche orientiert.

Die STAUF-Systemgarantie: So einfach geht's

Die STAUF-Systemgarantie entsteht durch eine individuelle Vereinbarung zwischen STAUF und dem ausführenden Verlegebetrieb. Sie beinhaltet spezifische Vorgaben, die sich an der zu verlegenden Gesamtfläche
orientieren.

Im Allgemeinen füllt der Verleger das Baustellenprotokoll aus und sendet es an STAUF bzw. den STAUF-Systempartner. Es folgt die Erstellung einer dem Objekt und seiner Größe entsprechenden Verlegeempfehlung durch die Anwendungstechnik von STAUF.

 


Falls notwendig, werden spezifische Einzelheiten besprochen oder bei großen Objekten vorab Baustellenbesichtigungen durchgeführt, die zur Untersuchung des Untergrundes, des zu verlegenden Belags, des Raumklimas und evtl. weiterer individueller Verlegebedingungen dienen. Danach erstellt STAUF die Systemgarantie-Urkunde und schickt diese an den Systempartner zur Weitergabe bzw. direkt an den Verleger.

Die Vereinbarungen im Rahmen der STAUF-Systemgarantie beinhalten eine Selbstbeteiligung sowie eine Kostenpauschale, die sich ebenfalls an der zu verlegenden Gesamtfläche orientiert.

Bei weiteren Fragen zum Inhalt und Ablauf melden Sie sich bei uns. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie an. Wir beraten Sie gern und ausführlich.

     
     

Weiterführende Informationen:

   
► Maßgaben der STAUF-Systemgarantie    
     

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