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Unsere Gewährleistung für Ihren Boden Die handwerklich einwandfreie Verlegung von Fußböden ist der Anspruch unserer Kunden. Gewährleistungsansprüche kommen dennoch vor. Die Verwendung von STAUF-Produkten mindert das Risiko im Klebstoffbereich. Der Kunde erwartet aber eine den Regeln des Handwerks folgende, mängelfreie Gesamtleistung. Ist dies einmal nicht gelungen, so übernimmt STAUF nach Maßgabe der STAUF-Systemgarantie die damit verbundenen Risiken. STAUF stellt seinen Partner im Rahmen der in der STAUF-Systemgarantie getroffenen Vereinbarungen von Gewährleistungsansprüchen des Kunden frei. |
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Die STAUF-Systemgarantie übernimmt Ihre Risiken! STAUF übernimmt unmittelbare und mittelbare Schäden des Kunden. STAUF übernimmt weiter Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten unter der Voraussetzung, dass STAUF rechtzeitig Gelegenheit gegeben wurde, an einem etwaigen Verfahren teilzunehmen. Die Schadensersatzleistung beträgt zur Zeit maximal 100.000,00 €. Die Vereinbarungen im Rahmen der STAUF-Systemgarantie beinhalten eine Selbstbeteiligung sowie eine Kostenpauschale, die sich an der zu verlegenden Gesamtfläche orientiert. Die STAUF-Systemgarantie: So einfach geht's Die STAUF-Systemgarantie entsteht durch eine individuelle Vereinbarung zwischen STAUF und dem ausführenden Verlegebetrieb. Sie beinhaltet spezifische Vorgaben, die sich an der zu verlegenden Gesamtfläche |
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Bei weiteren Fragen zum Inhalt und Ablauf melden Sie sich bei uns. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie an. Wir beraten Sie gern und ausführlich. |
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Weiterführende Informationen: |
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| ► Maßgaben der STAUF-Systemgarantie | ||

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