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STAUF
Klebstoffwerk GmbH
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57234 Wilnsdorf
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Fax.: +49 (0)2739 301-200
 
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STAUF
Freier atmen - sicher kleben
BaustoffPartner Oktober 2004

Unter dem Namen „WFR-S0“ bietet STAUF ab sofort einen Lösemittel-Kunstharz-Parkettklebstoff an, der in allen von der TRGS 610 genannten Ausnahmefällen ohne Atemschutz oder andere Maßnahmen verarbeitet werden darf. Über vier Jahre dauerte die Entwicklung des Spezialklebstoffs in eigenen Forschungslabors und die Testphase. Gemeinsam mit GISBAU in Frankfurt wurden Arbeitsplatzmessungen mit Parkettlegern durchgeführt, die die Einhaltung der Luftgrenzwerte nach TRGS 900 nachwiesen.
Der Klebstoff ist gekennzeichnet durch eine spezielle Lösemittel-Zusammensetzung, die einen niedrigen Gesamt-Lösemittel-Gehalt ermöglicht und damit die Belastung des Verarbeiters minimieren soll. Das Eigenschaftsprofil und das Anwendungsspektrum des Klebstoffs entsprechen dem der klassischen STAUF-Lösemittel-Kunstharz-Parkettkleber. Der „WFR-S0“ ist geeignet zur Verklebung von allen Arten von Rohparkett und für mehrschichtiges Fertigparkett. Die TRGS610 besagt, dass ein Verleger verpflichtet ist, Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe einzusetzen, die ein geringes gesundheitliches Risiko beinhalten. Solche Ersatzstoffe sind Dispersionsklebstoffe, aber ausdrücklich nicht Polyurethanklebstoffe. Ausnahmen, bei denen noch stark lösemittelhaltige Parkettklebstoffe eingesetzt werden dürfen, sind Parkettverklebungen auf Gussphalt und Calciumsulfatestrich, Verklebung von großformatigen Parkettelementen, Massivdielen und Holzpflaster sowie Verklebung von schwierigen Holzarten wie Exotenholz, Buche oder Ahorn.
In über 75% aller Parkettverlegungen werden heute aus technischen oder kaufmännischen Gründen lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe eingesetzt, meistens jedoch ohne die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dabei besteht das Risiko, dass die Baustelle stillgelegt wird. In den genannten Fällen dürfen nach der TRGS610 noch stark lösemittelhaltige Kunstharz-Parkettklebstoffe eingesetzt werden, aber praktisch nur dann, wenn der Verleger ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät trägt. Das Parkettlegen unter einer Atemschutzmaske und mit einer Druckluftflasche auf dem Rücken ist unpraktiabel. Das Tragen des Atemschutzes darf auch keine ständige Maßnahme sein und unterliegt Tragzeitbegrenzungen. Der Parkettleger steht somit recht oft vor dem Problem, dass er eine Verlegung aus technischer zumutbarer Sicht nicht mit Dispersionsprodukten allein durchführen kann, stark lösemittelhaltige Produkte aufgrund des Arbeitsschutzes aber nicht eingesetzt werden dürfen und Polyurethanklebstoffe nach der TRGS610 auch keine Ersatzstoffe sind.
In dieser Konstellation stellt der „WFR-S0“ von STAUF eine Lösung dar. Durch die nachgewiesene Einhaltung der Luftgrenzwerte kann der Klebstoff ohne Atemschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
 
 
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