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Dr. Frank Gahlmann zu 10 Jahren Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegestoffe [GEV] |
10 Jahre Fussbodentechnik | Juni 2007 |
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In der ersten FussbodenTechnik 1997 gab es die Diskussion ,,Ist EMICODE die Lösung?" FussbodenTechnik wollte vom neuen TKB-Vorsitzenden Dr. Frank Gahlmann wissen, wie das Fazit nach 10 Jahren Gemeinschaft Emissionkontrollierte Verlegestoffe (GEV) lautet. Die zweite Frage lautete: Wie hat sich der EMICODE in den vergangenen Jahren entwickelt? Der EMICODE ist zu einem Gütezeichen geworden und für viele Handwerker, Architekten, Planer und auch kritische Verbraucher stellt er mittlerweile ein wertvolles Instrument zur Orientierung in der Vielfalt bauchemischer Produkte dar. Der EMICODE feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Angefangen hatte alles in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Hersteller von Bodenbelagsklebstoffen verbannten die letzten Lösemittelreste aus den Rezepturen ihrer Produkte für die Verklebung von PVC, Linoleum, Teppichboden und Co. Diese Beläge konnten nunmehr vollständig lösemittelfrei verlegt werden, Kunstharzteppichklebstoffe waren passé, selbst für Polychloroprenklebstoffe gab es lösemittelfreie Alternativen, die Entwicklungsabteilungen hatten gute Arbeit geleistet. Allerdings kam insbesondere im Zusammenhang mit textilen Bodenbelägen die Frage des temporären, aber auch länger anhaltenden Geruchs beim und nach dem Einbau dieser Beläge auf. Gleichzeitig entwickelte sich generell ein kritischeres Verbraucherinteresse an Fragen der Innenraumluftqualität im speziellen und der ’Baugesundheit’ im allgemeinen. Diese Zeit war auch der Ursprung des bis heute kritisch zu bewertenden bzw. gar nicht nachzuweisenden oder schlichtweg nicht existenten Zusammenhangs zwischen Geruch – Innenraumluftanalyse – physiologischer Wirkung, vereinfacht nach dem Motto ’Gestank macht krank und VOCs sind auch noch in der Luft’. Auch die Verlegewerkstoffindustrie nahm sich des Themas Innenraumluftqualität ab 1993 verstärkt an. Nach orientierenden Recherchen einzelner Hersteller wurden 1996 herstellerübergreifend und in Zusammenarbeit mit der GuT und dem TFI (Teppichforschungsinstitut Aachen) orientierende Untersuchungen von Teppichklebstoffen hinsichtlich Geruch und Emissionen durchgeführt. Am 24.02.1997 wurde dann die GEV = Gemeinschaft emissionskontrollierter Verlegewerkstoffe e.V. durch die maßgeblichen Hersteller von Bodenbelagsklebstoffen gegründet. Zielsetzung war und ist bis heute die Ein- und Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Kontrolle, Klassifizierung und Kennzeichnung von Verlegewerkstoffen in Bezug auf Emissionen. Mit dieser Absicht wurde ein nach außen dokumentiertes, messbares und für jeden objektiv überprüfbares und damit glaubhaftes, fundiertes System von EMICODE-Klassen etabliert.
Nicht alle anfänglichen, emissionsarmen Produktentwicklungen fanden zunächst den Beifall der Verarbeiter. Lösemittelfrei und ohne den Zusatz von geringen Mengen Hochsiedern war es schwierig, gleichzeitig einen hohen green tack, eine lange Klebrigkeitsphase und eine harte Klebstofffuge darzustellen. Die ersten Produkte wurden oftmals als zu ’weich’ empfunden, vielfach eine Konsequenz der umgestellten Harzschmelzen. Auch harzfreie Formulierungen auf der Basis festkörperreicher Dispersionen von relativ ’weichen’, ’klebrigen’ Polymeren waren nicht die Lösung. Jedoch wurden die Kinderkrankheiten relativ schnell überwunden und heute steht die ganze notwendige Bandbreite an Bodenbelagsklebstoffen zur Verfügung, die lösemittelfrei, hochsiederfrei, weichmacherfrei, restmonomerarm und dazu sehr emissionsarm sind, und in ihren technischen Eigenschaften ihrer Vorgängergeneration in nichts nachstehen. Wenn das EMICODE-System auch seinen Ausgangspunkt bei Bodenbelagsklebstoffen, insbesondere Teppichklebstoffen, nahm, dehnte sich seine Bedeutung schnell auf andere Produktkategorien aus. So sind heute zahlreiche Parkettklebstoffe, Grundierungen, Spachtelmassen oder Flächendichtstoffe ebenfalls mit dem EMICODE zertifiziert. Eine Konsequenz aus der Erweiterung ist die Änderung der GEV in „Gemeinschaft emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.“ Das Interesse an dem System ist ungebrochen; weitere Kategorien werden aufgenommen (z.B. Fugendichtstoffe) und es gibt Anfragen aus dem Ausland zur Übernahme des Systems. Für Architekten und auch Bauherren ist der EMICODE ein seriöser Maßstab für die Produktauswahl und es ist möglich, die gesamte Fußbodenkonstruktion sehr emissionsarm auszulegen. Der Emicode beschreibt primär das Emissionsverhalten von Bauprodukten und ist daher vor allem auf den Verbraucherschutz ausgerichtet. Es gehört aber zum Selbstverständnis der dahinterstehenden Unternehmen der chemischen Industrie und passt auch zum Charakter der Selbstverpflichtung, dass die GEV jüngst den Verarbeiterschutz noch stärker berücksichtigte und auch nach außen kenntlich machte durch die Einführung der EMICODE- Klassen EC1(2,3)-R. Nachdem stark lösemittelhaltige Produkte per definitionem vom EMICODE-System ausgeschlossen sind, sollte aber auf die Gefahren, die von Reaktionsharzprodukten (Zement, Polyurethane, silanvernetzende Systeme, Epoxide, Acrylate, Polyester etc.) für den Verarbeiter ausgehen können, durch dieses R (für reguliert) hingewiesen werden und zum besonderen Beachten der Arbeitsschutzmaßnahmen animieren. Bei einem System, das auf Selbstkontrolle und Selbstverpflichtung basiert, ist Skepsis bezüglich der Seriosität nicht gänzlich ausgeschlossen. Die GEV begegnet dem mit einer Reihe von vertrauensbildenden Maßnahmen. Die Satzung des Vereins, die Prüfmethoden und die Einstufungskriterien liegen offen, sind technisch fundiert und finden allgemein Anerkennung. Die Produktprüfungen zur EMICODE-Einstufung erfolgen bei unabhängigen Prüfinstituten, die Produkt-Hersteller haben entsprechende Qualitätskontrollmechanismen in ihre Qualitätsmanagementsysteme eingebaut, die Produktionen unterliegen einer laufenden Qualitätskontrolle, Ringversuche weisen die guten unabhängigen Prüfinstitute aus, die die EMICODE-Prüfung mit der erforderlichen Genauigkeit und Reproduzierbarkeit durchführen können, und nicht zuletzt gibt es die regelmäßigen Stichprobenanalysen der GEV, nach denen Produkte bei Nichteinhalten der Grenzwerte den EMICODE-Status verlieren und über die Hersteller Sanktionen verhängt werden können. Es wäre vor diesem Hintergrund wünschenswert, wenn das EMICODE-System die Akzeptanz des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) ohne weitere Eingriffe finden würde. Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Bauproduktenrichtlinie hat der AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) ein Bewertungsschema entwickelt (AgBB-Schema), das prüftechnisch in weiten teilen dem EMICODE-System nachempfunden ist, allerdings bei zum Teil niedrigeren Anforderungen. Bei einer künftigen baurechtlichen Zulassung von Verlegewerkstoffen soll dieses AgBB-Schema Teil des Zulassungsverfahrens werden, wenngleich die damit zu überprüfenden Kriterien Umwelt, Verbraucherschutz und Hygiene für sehr viele Produkte bereits durch den EMICODE geprüft und beschrieben sind. Mit der staatlichen Überprüfung wären ein erhebliches maß an Bürokratie, neuem Messaufwand und natürlich erhebliche Kosten für die Produkthersteller verbunden. Ohne den geringsten zusätzlichen Nutzen für Mensch und Umwelt werden sich genau die Produkte für den Verbraucher verteuern, die er im Eigeninteresse bevorzugt verwenden sollte. Gleichzeitig wird für die Chemieunternehmen der Anreiz erstickt, schnell, unbürokratisch und phantasievoll technische Verbesserungen umzusetzen, stattdessen werden teure und bürokratische Zulassungen gefordert. Dessen ungeachtet kann die GEV nicht ohne Stolz auf zehn sehr arbeitsreiche, aber auch sehr erfolgreiche Jahre zurückblicken, in denen eine komplett sehr emissionsarme Fußbodentechnik geschaffen wurde. Langweilig wird es in Zukunft nicht werden; die Ausdehnung auf andere Produktkategorien, die Einbindung auch ausländischer Hersteller oder die Untersuchung und Klassifizierung anderer Rohstoffbasen sind nur einige Beispiele der Aktivitäten und Ideen, die die GEV bewegen und das EMICODE-System dynamisch halten werden, immer mit der Zielsetzung der Optimierung des Schutzes von Mensch und Umwelt. |
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