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Teilnahmebedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

Die STAUF Klebstoffwerk GmbH (nachfolgend „STAUF“), Oberhausener Str. 1, 57234 Wilnsdorf, veranstaltet während des Aktionszeitraums eine sogenannte Zugabe-Aktion.

Aktionszeitraum: 05.04.2024 bis 17.05.2024
Teilnahmeschluss ist der 17.05.2024 um 23:59:59

Teilnehmen können nur natürliche Personen, wie Verarbeiter und Verleger und deren Angestellte, ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich aus der bodenlegenden Branche. Mitarbeiter von STAUF, von mit STAUF verbundenen Unternehmen, Personen von konkurrierenden Unternehmen, von Kooperationspartnern oder beauftragten Unternehmen im Zusammenhang mit dieser Aktion und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

Der Teilnehmer stimmt zu, im Rahmen der Aktion, richtige Angaben zu seiner Person zu machen. Sollten Personen, obwohl sie von der Teilnahme ausgeschlossen sind, dennoch teilnehmen, werden Sie bei der Ausgabe der Prämien nicht berücksichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Und so funktioniert es:

2.1 Der Teilnehmer erwirbt, während des Aktionszeitraums, bei seinem Händler oder bei STAUF direkt STAUF Klebstoffprodukte (ausschließlich Klebstoffe fallen in die Berechnung rein, Grundierungen, Spachtelmassen etc. zählen nicht für den zu erreichenden Warenwert). Erreicht der Teilnehmer einen bestimmten Warenwert (min. 500 €), kann er sich eine ausgelobte Prämie aussuchen, die er gratis von STAUF erhält. Für das 5 Liter Partyfass mit STAUF Kühlmanschette wird ein Warenwert von min. 500 € netto vorausgesetzt. Für den EM Ball Fußballliebe Competition wird ein Warenwert von min. 750 € netto vorausgesetzt. Für die JBL Bluetooth Box Charge 5 wird ein Warenwert von min. 2.000 € netto vorausgesetzt.

2.2 Hat der Teilnehmer den jeweiligen Warenwert (ausschließlich Klebstoffe fallen in die Berechnung rein, Grundierungen, Spachtelmassen etc. zählen nicht für den zu erreichenden Warenwert) erreicht, lädt er den dazugehörigen Lieferschein oder die Rechnung unter www.stauf.de/em-aktion2024/ hoch. Es kann auch eine Ansammlung von Lieferscheinen/Rechnungen eingereicht werden, wenn dies dazu führt, einen höheren Wert und somit eine hochwertigere Prämie zu erhalten. Die Anzahl der Prämien pro Teilnehmer ist allerdings limitiert.

2.3 Die hochgeladenen Rechnungen/Lieferscheine werden von STAUF geprüft. Ist der Teilnehmer teilnahmeberechtigt, wird Ihm die Prämie an die angegebene Adresse zugesandt oder vom zuständigen Vertriebsmitarbeiter überreicht.

3. Prämien

3.1 Folgende Prämien werden an den Kunden, nach Erreichen des vorgegebenen Warenwerts, ausgegeben:

  • JBL Bluetooth Box Charge 5 (ab einem Warenwert von min. 2.000 € netto)
  • EM Ball Fußballliebe Competition (ab einem Warenwert von min. 750 € netto)
  • 5 Liter Partyfass mit STAUF Kühlmanschette (ab einem Warenwert von min. 500 € netto)

3.2 Die Prämien werden nicht in bar ausgezahlt, umgetauscht, noch können diese auf Dritte übertragen werden.

4. Datenschutzhinweise

4.1 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Aktion sind in den Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ("Datenschutzinformation") enthalten.

4.2 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website
Auf welche Weise personenbezogene Daten verarbeitet werden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website anfallen, ist in der "Datenschutzerklärung für die Nutzung der Internetseiten von STAUF" beschrieben.

5. Haftungsbeschränkung

STAUF behält sich das Recht vor, insbesondere aus technischen Gründen, die Erreichbarkeit von stauf.de einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen STAUF. Jegliche Schadensersatzverpflichtung von STAUF und seinen Organen, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmern aus oder im Zusammenhang mit der Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Sonstiges

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die STAUF mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat.

6.2 Zudem behält sich STAUF das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulationen (ungültige Lieferscheine/Rechnungen) Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen. In diesen Fällen kommen die Verweigerung bereits zugesagter Prämien und auch einer Rückforderung der Prämien in Betracht.

6.3 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und STAUF gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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